Neuregelung der Fixierung wird weiterer Bestandteil des modernen, sicheren und menschenwürdigen hessischen Justizvollzugs

Anlässlich der Debatte zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Neugestaltung der Fixierungsvorschriften im Justizvollzugsrecht sagte der justizvollzugspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Uwe Serke: „Jede Fixierung ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte eines Menschen. Der Grundgedanke des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist daher, dass die Fixierung im Strafvollzug nur als letzte Möglichkeit, als Ultima Ratio, angewendet werden darf, wenn kein milderes Mittel mehr zur Verfügung steht. Hier müssen wir einen rechtssicheren Rahmen mit einer strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit schaffen, die dem Betroffenen einen maximalen Erhalt seiner Menschenwürde ermöglicht. Und auch den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten, die Tag für Tag einen schwierigen und belastenden Dienst leisten, müssen wir einen verlässlichen Rahmen bieten, so dass sie in einer womöglich unübersichtlichen und gefährlichen Situation genau wissen, welche Maßnahmen sie anwenden dürfen und wie dabei vorzugehen ist.“
„Das wichtigste neue Element ist der Richtervorbehalt, wonach eine länger andauernde Fixierung von einem Richter im Voraus genehmigt werden muss. Einzige Ausnahme bildet die Gefahr im Verzug, bei der Vollzugsbedienstete die Fixierung vorläufig durchführen können, aber dann unverzüglich die richterliche Entscheidung über die Fortdauer der Maßnahme einholen müssen. Zusätzlich muss eine ärztliche Stellungnahme eingeholt werden, die ununterbrochene Betreuung und Ansprechbarkeit gewährleistet sein und die Maßnahme dokumentiert werden. Zudem ist der Gefangene auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme hinzuweisen.“ 

„Wir lassen eine Fixierung im Strafvollzug nur bei Selbstgefährdung der betroffenen Person und nicht bei Gefährdung dritter zu. Denn anders als in psychiatrischen Einrichtungen haben die für solche Fälle ausgebildeten Vollzugsbediensteten mildere Mittel, sich vor einem Angriff zu schützen, etwa mit einer Fesselung beispielsweise durch Handschellen. Zudem besteht in Justizvollzugsanstalten die Möglichkeit einer Unterbringung in speziellen, besonders gesicherten Hafträumen. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist somit ein weiterer Bestandteil unseres modernen, sicheren und menschenwürdigen hessischen Strafvollzugs.“