Positive Bestätigung für die wesentlichen Neuerungen in den hessischen Vollzugsgesetzen in der Landtagsanhörung

Anlässlich der Anhörung im Hessischen Landtag zur Novellierung der Hessischen Vollzugsgesetze sagte der justizvollzugspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Uwe Serke: „Der hessische Strafvollzug steht für höchste Sicherheit bei regelmäßiger Modernisierung der Vollzugsgesetze. In der heutigen Anhörung wurden die wesentlichen Neuerungen in den Gesetzen positiv bewertet. Insbesondere die Ausweitung der Besuchszeiten verbunden mit moderner Videokommunikation, die Einführung einer verpflichtenden Teilnahme an Deutschkursen, wenn notwendig, und die ausdrückliche Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung bei der Gestaltung des Strafvollzugs wurde von einer breiten Mehrheit der Anzuhörenden begrüßt."
"Auch die vorgesehene Beratung zur Sozialversicherung sowie die Beschränkung von vollzugsöffnenden Maßnahmen bei Extremisten und organisiertem Verbrechen wurden weitgehend für gut befunden. Es zeigt sich, wir machen Hessen verlässlich sicherer.“